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DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Erfahren Sie Näheres über unsere Preise und den Ablauf vom Auftragseingang bis zur Rechnungsstellung.



1. Zustandekommen eines Vertrages


Ein Vertrag kommt zustande, wenn

•  der zu korrigierende oder zu redigierende Text Zünd Korrekturen schriftlich
  verbindlich angekündigt worden ist oder als E-Mail mit Attachment bzw. per Upload
  übermittelt worden ist,
•  Zünd Korrekturen den Auftrag angenommen hat.
•  Wird zuerst eine Offerte verlangt, kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn der Auftraggeber
  die Offerte akzeptiert und dies schriftlich mitteilt.


2. Angebot und Preise 

Die Firma Zünd Korrekturen bietet folgende Dienstleistungen an:

•  Korrekturlesen Deutsch mit oder ohne Stilkorrekturen sowie Sprachberatung
•  Korrekturlesen Französisch, Englisch, Italienisch mit oder ohne Stilkorrekturen
•  Textübersetzungen (Französisch, Englisch, Italienisch)


Es gelten folgende Tarife:

•  Korrekturlesen Deutsch mit oder ohne Stilkorrekturen: CHF 100.–/h
•  Korrekturlesen Fremdsprachen mit oder ohne Stilkorrekturen: CHF 120.–/h
•  Revision (Ihre Umsetzung unserer Korrekturen wird kontrolliert): CHF 80.–/h
•  Korrektor bei Ihnen im Büro: CHF 150.–/h (zzgl. Fahrzeit CHF 80.–/h)
•  Sprachberatung (Deutsch): kostenlos
•  Übersetzen: auf Anfrage (projektabhängig; individuelle Kalkulation notwendig)

Mindesthonorar Deutsch: CHF 70.–
Mindesthonorar Fremdsprachen (pro Sprache): CHF 100.–
Mindesthonorar Übersetzungen (pro Sprache): CHF 100.–


3. Umfang und Grundlagen

Wenn nicht ausdrücklich besondere Schreibweisen vereinbart sind, erfolgt die Rechtschreibprüfung gemäss folgenden Nachschlagewerken:

•  Duden 1
•  Duden 5
•  Duden 9
•  Grammatik «Richtiges Deutsch» von Heuer/Flückiger/Gallmann
•  Hausregeln

Korrekturen und Korrekturvorschläge werden immer, auch wenn der Text elektronisch übermittelt wird, auf einem Papierausdruck entsprechend den Korrekturzeichen vermerkt. Zünd Korrekturen führt Korrekturen nur in Word-Dokumenten aus.


4. Rücksendung der Texte

Die Arbeiten werden als E-Mail mit korrigiertem Wordfile im Anhang zurückgesandt oder als Papierausdruck mit den Korrekturen, Korrekturvorschlägen und Bemerkungen in digitalisierter Form (PDF-Datei) geliefert.


5. Haftung 

Die Firma Zünd Korrekturen verpflichtet sich, ihre Dienstleistungen sorgfältig auszuführen, sodass nach erledigtem Auftrag möglichst keine Unrichtigkeiten im Text mehr vorhanden sind. Verbleiben dennoch erhebliche Mängel, muss der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen (die Frist beginnt am Tag der Auftragsrücksendung) schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen und diesen allenfalls mit einer Kopie des Korrekturexemplars belegen. Sonst gilt der Auftrag als erfüllt.

Zünd Korrekturen haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und kann nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Ausführung beim Auftraggeber entstehen, verantwortlich gemacht werden. Insgesamt kann Zünd Korrekturen nur bis zur Höhe des für die Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrages haftbar gemacht werden.

Zünd Korrekturen untersteht der Schweigepflicht. Dies gilt für alle ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Allerdings wird nicht dafür gehaftet, wenn beim elektronischen Datenaustausch Unbefugte auf übermittelte Texte Zugriff nehmen.


6. Rechnung

Per Ende des laufenden Monats oder früher wird das Honorar für die erbrachte Dienstleistung in Rechnung gestellt. Die Rechnung samt Einzahlungsschein wird per Post verschickt.

Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird bei der zweiten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– fällig.


7. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Altstätten SG, Kreisgericht Rheintal. 

Rebstein, im März 2009

 

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   AGB Zünd Korrekturen  142 KB